Nachzahlungen von Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld nach dem
SGB II für das volljährige behinderte Kind
und monatliche Zurechnung
Leitsatz
1. Ein behindertes Kind ist erst dann
imstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es über eine wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen
Lebensbedarfs ausreicht.
2. Die Frage, ob ein Anspruch auf
Kindergeld für das behinderte Kind besteht, ist grundsätzlich für jeden Monat
gesondert zu prüfen.
3. Hinsichtlich der zeitlichen
Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge gilt das Zuflussprinzip; die
Einnahmen sind grundsätzlich in dem Monat zu berücksichtigen, in dem sie
tatsächlich zugeflossen sind.
4. Erhält das volljährige behinderte
Kind Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, die nicht in jedem
Monat, sondern unregelmäßig anfallen, wird das Prinzip des tatsächlichen
Zuflusses durchbrochen und es gilt das normative Zuflussprinzip.
5. Nachzahlungen von Arbeitslosengeld
II und Einstiegsgeld nach dem
SGB II müssen dem Monat des tatsächlichen
Zuflusses zugerechnet werden. Für solche Nachzahlungen gilt nicht das normative
Zuflussprinzip.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1725 Nr. 19 FAAAD-86884
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