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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 9 KR 89/11 B PKH

Leitsatz

Leitsatz:

Hinreichende Erfolgsaussicht i.S.v. § 114 ZPO liegt vor, wenn dem Rechtsstreit eine schwierige und komplexe Rechtslage zu Grunde liegt oder der geltend gemachte Anspruch von der Entscheidung über eine Vorfrage abhängig ist, über die ein anderes Gericht zu entscheiden hat. Maßgeblich für die Erfolgsaussicht ist der Zeitpunkt, zu dem der um Prozesskostenhilfe Ersuchende alle von Gesetzes wegen erforderlichen Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht hat (sog. Entscheidungsreife).

Fundstelle(n):
SAAAD-86858

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