1. § 106 Abs. 1 Satz 1 SGB VI begründet bei europarechtskonformer Auslegung auch einen Anspruch auf Zuschuss zur Krankenversicherung für ein Versicherungsverhältnis in der Schweiz, wenn das schweizer Versicherungsunternehmen der dortigen staatlichen Aufsicht unterliegt (Anschluss an ). §106 SGB VI; Pflicht zum Abschluss eines Versicherungvertrages ist keine Pflichtversicherung.
2. § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB VI (hier in der bis geltenden Fassung, aber auch in der ab geltenden Fassung) schließt einen Anspruch auf Zuschuss zu einer ausländischen Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus.
3. Die in der Schweiz bestehende Pflicht, sich für Krankenpflege zu versichern (so genannte obligatorische Krankenpflegeversicherung), stellt keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung i.S. des § 106 SGB VI dar (Anschluss an ).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IAAAD-86831
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