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Pflicht zur Zahlung der Leasingrate trotz mangelhafter Sache
Finanzierungsleasing
[i]BGH, Urteil vom 16. 6. 2010 - VIII ZR 317/09, NWB BAAAD-46004Leasing ist eine der wichtigsten Finanzierungsformen im Mittelstand. Neben den immer wieder genannten Vorteilen für den Unternehmer wie Schonung der Liquidität und Entlastung der Bilanz birgt Leasing aber auch rechtliche Risiken. Der BGH hat sich mit einem Fall befasst, der einen mangelhaften Leasing-Gegenstand betraf. Nach dem Urteil vom soll bei einem solchen Mangel der Unternehmer aus abgetretenem Recht vom Kaufvertrag mit dem Lieferanten zurücktreten. Verweigert der Lieferant die Rückabwicklung des Kaufvertrags, darf der Unternehmer seine Leasingraten gegenüber der Leasinggesellschaft erst einstellen, wenn er den Rücktritt mittels Klage einfordert.
I. Leasing als attraktive Finanzierungsform
[i]Leasing als teilweise dominierende Finanzierungsform In den letzten 20 Jahren ist das Leasing als Finanzierungsform in der mittelständischen Wirtschaft stark gewachsen. So liegt der Anteil des Leasings an den Ausrüstungsinvestitionen heute bei mehr als 20 %, bei Fahrzeugen sogar bei über 66 % .
[i]Leasingnehmer mit dem Eigentümer ähnlicher Stellung Das Leasing ist eine Sonderform der Finanzierung und trägt dem alt hergebrachten Grundsatz von Aristoteles Rechnung, dass der Reichtum einer Sache eher im Gebrauch als im ...