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Projektkalkulation mithilfe der Produktlebenszyklus-Kostenrechnung
Ausrichtung der Kostenrechnung nach BilMoG
[i]Wiechers, Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände nach BilMoG, BBK 5/2008 S. 255, NWB AAAAC-72176Seit Inkrafttreten des BilMoG sind selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz ansatzfähig (§ 248 Abs. 2 HGB). Das Aktivierungswahlrecht umfasst allein die Entwicklungskosten, welche nachvollziehbar von den Forschungskosten abgegrenzt werden müssen (§ 255 Abs. 2a HGB). Die Abgrenzung setzt ein angemessenes Projektcontrolling voraus. In der Praxis wird ein solches mittels einer sog. Produktlebenszyklus-Kostenrechnung durchgeführt. In diesem Beitrag sollen deren Funktionsweise und mögliche Implikationen theoretisch und am Fallbeispiel dargelegt werden. Generell eignet sich der Einsatz des Rechenwerks eher für größere und forschungsintensive Unternehmen. Gleichwohl ist dieses Instrument wenigstens in sinngemäßer Anwendung für alle Unternehmen sinnvoll, die Produktinnovationen bzw. jedwede zeitlich abgrenzbare Projekte durchführen.
I. Neuregelung des BilMoG als Ausgangspunkt
[i]Neue Ermessens-spielräume durch BilMoGSeit Inkrafttreten des BilMoG sind selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz ansatzfähig (§ 248 Abs. 2 HGB). Hieraus ergibt sich nicht nur ein explizites Ansatzwahlrecht, sondern es liegen auch zahlreiche implizite Ermessensspielräume vor, insbeson...