Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Haftungsansprüche
Deliktische Haftung ausländischer Broker bei Beteiligung an sittenwidrigem Geschäftsmodell
Der sog. Bankensenat des BGH (XI. Senat) hat sich in den vergangenen zwölf Monaten wiederholt mit dem Problem der Haftung ausländischer Broker bei Beteiligung an einem sittenwidrigen Geschäftsmodell eines inländischen Strukturvertriebes befassen müssen. Dabei war neben dem Problem, ob ein haftungsauslösendes Ereignis vorliegt, die verfahrensrechtliche Kernfrage, ob ein ausländischer Broker, der im Inland weder über eine Betriebsstätte noch eine Zulassung durch die BaFin verfügt, überhaupt vor einem deutschen Gericht verklagt werden kann. Beides hat der BGH dezidiert bejaht und damit die Position deutscher Anleger im internationalen Kapitalanlagegeschäft gestärkt.
I. Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
[i]Insgesamt sechs Verfahren gegen Broker im AuslandBeklagt waren in den insgesamt sechs Verfahren, die der BGH entschieden hat, zum einen im EU-Ausland (Großbritannien) ansässige Broker ( NWB PAAAD-48484; NWB FAAAD-48483; NWB VAAAD-56060) und zum anderen in den USA ansässige Broker ( NWB IAAAD-41204; NWB WAAAD-53767 und