1) Der Wert einer GmbH-Beteiligung bestimmt sich nicht nur nach der Ertragslage und den Ertragsaussichten. Maßgebend sind
auch der Vermögenswert und die funktionale Bedeutung des Beteiligungsunternehmens.
2) Wird die Beteiligung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vom Betriebsunternehmen gehalten, hat ihre funktionale Bedeutung
für die Wertbestimmung besonderes Gewicht.
4) Ein gesellschaftsrechtlich veranlasster Sanierungszuschuss führt zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung.
5) Eine Teilwertabschreibung von zusätzlichen Anschaffungskosten in Gestalt verdeckter Einlagen bei Kapitalgesellschaften
ist - wenn nicht eine Fehlmaßnahme vorliegt - ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen nicht allein der Abwehr der Insolvenz
der Gesellschaft, sondern auch ihrer Sanierung dienen sollen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2011 S. 1842 Nr. 30 EFG 2011 S. 1419 Nr. 16 EStB 2011 S. 414 Nr. 11 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2011 S. 760 HAAAD-86584
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