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Fördergebietsgesetz; | Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach §§ 3, 4 FördG
Der Stpfl. kann auch für die Anschaffung oder Herstellung eines unbeweglichen WG Sonderabschreibungen gem. §§ 3, 4 FördG in Anspruch nehmen, wenn dieses innerhalb des fünfjährigen Begünstigungszeitraums aus dem Umlaufvermögen oder aus dem Privatvermögen (nicht der Einkünfteerzielung dienend) in das Anlagevermögen überführt wird, soweit keine Mehrfachförderung besteht. Die vom BFH in seinem Urt. v. - IX R 35/97 (BStBl 2000 II S. 478) aufgestellten Grundsätze finden entsprechend Anwendung. Daher kann bspw. ein gewerblicher Grundstückshändler Gebäude oder Wohnungen innerhalb des Begünstigungszeitraums aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen überführen und anschließend für deren Anschaffung bzw. Herstellung Sonderabschreibungen nach §§ 3, 4 FördG in Anspruch nehmen, soweit keine mehrfache Begünstigung gegeben i...