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BFH 24.03.2011 VI R 11/10, StuB 13/2011 S. 516

Einkommen-/Lohnsteuer | Kürzung des Werbungskostenabzugs für Verpflegungsmehraufwand nur um tatsächlich ausgezahlte steuerfreie Reisekostenvergütungen

(1) Steuerfreie Erstattungen für Reisekostenvergütungen oder Trennungsgeld stehen dem Abzug von Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten nur insoweit entgegen, als sie dem Stpfl. tatsächlich ausgezahlt wurden. (2) Soweit der Arbeitgeber entsprechend den reisekostenrechtlichen Bestimmungen von seinem Einbehaltungsrecht Gebrauch macht oder die Vergütungen gekürzt hat, kommt § 3c EStG nicht zur Anwendung. (3) Die unentgeltliche Gemeinschaftsverpflegung in der Kaserne für Soldaten während einer Dienstreise ist regelmäßig steuerbarer und steuerpflichtiger Arbeitslohn und mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten (Bezug: § 3 Nr. 13, § 3c, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 5, § 40 EStG; § 12 BRKG; § 3 TGV).

Praxishinweise

Nach § 3c Abs. 1 EStG dürfen Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Ei...