Arbeitshilfe - Stand: 05.08.2015

Berücksichtigung von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume als Sonderbetriebsausgaben - Mustereinspruch

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Handelt es sich bei einem von drei Arbeits- und Besprechungsräumen, den eine Ingenieur-GbR von einem ihrer Gesellschafter angemietet hat, um ein „häusliches Arbeitszimmer”, wenn der im Einfamilienhaus des Gesellschafters gelegene Raum mit Blick auf die im räumlichen Einzugsbereich befindlichen Kunden der GbR in besonderem Maße für deren Besprechungen mit der GbR zur Abwicklung einzelner Projekte angemietet worden ist? Gilt die Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer trotz einer etwaigen Vergleichbarkeit mit einer Freiberuflerpraxis?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
KAAAD-86317