Arbeitshilfe - Stand: 16.04.2014

Unterlassene fristgerechte Anfechtung des Gewerbesteuermessbescheids als grobes Verschulden i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - Mustereinspruch

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Scheitert die Änderung von Schätzungsbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO betreffend den Gewerbesteuermessbetrag am Vorliegen groben Verschuldens, wenn der steuerliche Vertreter des Klägers dagegen nicht fristgerecht Einspruch eingelegt hat, obwohl bereits ein Klageverfahren gegen frühere Zeiträume anhängig ist, in dem ebenfalls der Umfang der Ausübung einer gewerbesteuerpflichtigen Tätigkeit strittig ist und unterstellt, die Tatsachen und Beweismittel hinsichtlich der Qualifizierung der Tätigkeit des Klägers wurden erst im Klageverfahren nachträglich bekannt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
GAAAD-86314