Übernahme von Beitragsleistungen zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn - Mustereinspruch
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Stellt die Übernahme von Beitragsleistungen zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber Arbeitslohn dar, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in voller Höhe auf die vom Arbeitgeber zugesagten Leistungen aus einem Pensionsvertrag angerechnet werden sollen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
VAAAD-86309