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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2542/08

Gesetze: VwZG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung

Leitsatz

Die öffentliche Zustellung in Fällen eines unbekannten Aufenthaltsorts des Empfängers ist erst als letztes Mittel zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln. Es sind über die routinemäßigen Anfragen bei der Meldebehörde hinaus keine weiteren Nachforschungen bei anderen Einrichtungen oder Personen anzustellen, wenn die konkrete Sachverhaltsgestaltung dies nahelegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAD-86267

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