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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 KO 192/10

Gesetze: BGB § 212GKG § 5GKG § 66 JBeitrO § 1 JBeitrO § 5 JBeitrO § 8

Verjährungsunterbrechung bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners

Leitsatz

Bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners muss keine "Unbekannt"-Abmeldung vorliegen, sondern genügen für die Verjährungsunterbrechung von Gerichtskostenforderungen durch die (mit Unbekannt-Vermerk zurückgekommenen) Zahlungsaufforderungen an die letzte Meldeanschrift auch Mitteilungen der Post oder andere Erkenntnisse vor Ort (wie Gebäudeabriss), dass der Schuldner an der - für die Mobiliarvollstreckung interessierenden - Wohnadresse unbekannt ist.

Fundstelle(n):
ZAAAD-86244

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