Haftung für Umsatzsteuer: Verletzung von Erklärungspflichten
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen der Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach §§ 69 AO, 35 Abs. 1 GmbHG und 34 Abs. 1 AO.
Ein etwaiges Mitverschulden des FA beim Erlass eines Haftungsbescheides ist im Rahmen des Ermessens zu prüfen. Ein Mitverschulden
des FA ist nur zu beachten, wenn die Beitreibung infolge vorsätzlicher oder besonders grober Pflichtverletzung fehlgeschlagen
ist.
Haben vor Erlass des Haftungsbescheides noch Pfändungsmöglichkeiten bestanden, die das FA nicht ausgeschöpft hat, reicht
das allein nicht aus, eine besonders grobe Pflichtverletzung anzunehmen.
Ist beim Amtsgericht bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt und waren Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos,
ist das FA nicht gehalten, seine Forderungen durch Einzelvollstreckung weiterhin geltend zu machen.
Fundstelle(n): CAAAD-86230
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