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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 15/10

Gesetze: EStG § 2b

Lohnsteuer-Haftung: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als steuerpflichtiger Arbeitslohn

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen der LSt-Haftung nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG.

  2. Nach § 3b EStG sind neben dem Grundlohn gewährte Zuschläge nur steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete SFN-Arbeit gezahlt werden.

  3. Zuschläge für tatsächlich geleistete Nachtarbeit setzen Einzelaufstellungen der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden voraus.

  4. Zahlt der ArbG monatlich gleichbleibende Zuschläge für Nachtarbeit und Sonntagsarbeit ohne Berücksichtigung krankheitsbedingter oder urlaubsbedingter Fehlzeiten und ohne Aufzeichnungen über die tatsächlich geleistete Arbeit, so sind die Zuschläge nicht nach § 3b EStG steuerfrei.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAD-86229

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