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Umsatzsteuer | Regelsteuersatz für die Inszenierung einer Oper
Nach dem ist die Inszenierung einer Oper durch einen selbständig tätigen Regisseur gegen Honorar weder nach dem UStG noch nach Unionsrecht steuerbefreit und unterliegt dem Regelsteuersatz.
Die vorgelegte Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, dass der Kläger die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG genannten Einrichtungen erfüllt, hat ihm bei der Anerkennung der Steuerbefreiung nicht geholfen, weil nach dem Verständnis des BFH das Finanzamt vorab in eigener Zuständigkeit zu prüfen hat, ob es sich um Umsätze eines Theaters pp. i. S. des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG handelt. Dies ist, wie der BFH bestätigt hat, nicht der Fall, weil der Kläger seine Leistungen nicht unmittelbar dem Publikum darbietet. Selbst Inszenierungsleistungen eines ...