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Umsatzsteuer | Hochseeangelreisen als eine einheitliche Beförderungsleistung
Nach dem stellen bei einer mehrtägigen Hochseeangelreise die Unterkunft und Verpflegung sowie diejenigen Dienstleistungen, die dazu dienen, dass die Passagiere den Angelsport optimal ausüben und das Fanggut transportieren können, Nebenleistungen zu der Personenbeförderung dar.
Der Kläger konnte sich mit seinem Verständnis durchsetzen, dass seine Leistung eine einheitliche Beförderungsleistung im Ausland war. Ermöglicht hat dies eine weite (schiffsreisespezifische) Auslegung des Beförderungsbegriffs sowie die Einstufung der Verpflegung und die Gestellung der Infrastruktur für die Ausübung des Angelsports als unselbständige Nebenleistung zur Beförderung.