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Gewerbesteuer | Anhebung der Hebesätze
Ein Landrat darf – so im Interesse des Gemeinwohls die Hebesätze für Gewerbe- und Grundsteuern einer Gemeinde per Anordnung anheben, wenn die niedrigen Sätze zusammen mit den Regelungen über den Finanzausgleich andernfalls zu einer totalen Überschuldung der Gemeinde führen würden.