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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 5 K 406/2008

Gesetze: EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b, AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, BGB § 119 Abs. 1

Versteuerung eines Spekulationsgewinnes - Anfechtung des Anschaffungsgeschäftes

Leitsatz

Ein Rechtsirrtum berechtigt nur dann zur Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB, wenn das vorgenommene Rechtsgeschäft selbst wesentlich andere als die beabsichtigten Wirkungen erzeugt. Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher und mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAD-85889

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