Rechtsverletzung durch Zollerstattung – Einreihung von Rechnerhaltern als PC-Zubehör
Leitsatz
Durch eine zu einer Zollerstattung führende Einreihung von Waren wird der Zollpflichtige nicht i. S. d. § 40 Abs. 2 FGO in
seinen Rechten verletzt.
Ein Rechnerhalter in Form einer Ablage, die gewöhnlich unter einem Tisch oder eine Arbeitsplatte montiert wird, kann mangels
einer der Ware innewohnenden ausschließlichen Verwendung als Zubehör für Personalcomputer nicht in die Position 8473 (anstelle
der Position 7326) eingereiht werden.
Fundstelle(n): UAAAD-85881
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