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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 3700/10 Z

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2 ZK Art. 220 Abs. 1 ZK Art. 221 Abs. 1 KN Unterpos. 7326 90 98 KN Unterpos. 8473 30 80

Rechtsverletzung durch Zollerstattung – Einreihung von Rechnerhaltern als PC-Zubehör

Leitsatz

  1. Durch eine zu einer Zollerstattung führende Einreihung von Waren wird der Zollpflichtige nicht i. S. d. § 40 Abs. 2 FGO in seinen Rechten verletzt.

  2. Ein Rechnerhalter in Form einer Ablage, die gewöhnlich unter einem Tisch oder eine Arbeitsplatte montiert wird, kann mangels einer der Ware innewohnenden ausschließlichen Verwendung als Zubehör für Personalcomputer nicht in die Position 8473 (anstelle der Position 7326) eingereiht werden.

Fundstelle(n):
UAAAD-85881

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