1. Negative Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung sind nur zu berücksichtigen, wenn die Vermietungsabsicht
während des Leerstands des Wohnobjekts anhand objektiver Umstände, z. B. durch
Vermietungsanzeigen, Mietverträge und Makleraufträge belegt wird.
2. Ist die auf einen Leerstand
folgende Nutzung unbestimmt und erwägt der Vermieter eine Selbstnutzung, ist
die Einkünfteerzielungsabsicht zu verneinen.
3. Ein Mietverhältnis zwischen
Familienangehörigen ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die Hauptpflichten
des Mietvertrages nicht von vornherein klar und eindeutig vereinbart worden
sind und keine Zahlungsnachweise für die Miete vorgelegt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2011 S. 582 Nr. 16 EFG 2011 S. 2073 Nr. 23 NAAAD-85879
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