Oberfinanzdirektion Münster - akt. Kurzinfo KSt 5/2007

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die §§ 36 – 38 i. d. F ab Steuersenkungsgesetz

Bezug:

Mit und ) hat der BFH entschieden, dass § 37 Abs. 2a KStG 2002 i. d. F. des StVergAbG vom , der ausschüttungsbedingte Minderungen der Körperschaftsteuer im Hinblick auf nach dem und vor dem erfolgende Gewinnausschüttungen ausschließt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Gleichgelagerte Einspruchsverfahren können nach den Urteilsgrundsätzen entschieden werden.

Sofern sich der Einspruchsführer auf das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 36–38 i. d. F. des StSenkG (Az. , vorgehend ) beruft, ruht das Einspruchsverfahren weiterhin nach § 363 Abs. 2 S. 2 AO.

Die Kurzinformationen Nr. 1/2004 und Nr. 5/2004 werden hierdurch aktualisiert.

Mit Urteil vom , dass die für die Umgliederung einschlägige Bestimmung des § 36 Abs. 3 und 4 KStG i. d. F. des StSenkG vom nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist. Das Gericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, spätestens mit Wirkung vom für die noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren eine gleichheitsgerecht sicherstellende Neuregelung zum Erhalt des im Zeitpunkt des Systemwechsels vorhandenen und realisierbaren Körperschaftsteuerminderungspotentials zu treffen.

Oberfinanzdirektion Münster v. - akt. Kurzinfo KSt 5/2007

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
DAAAD-85797