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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 21-22 | Kindergeld: Neue Streitfragen zur Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder

Der Verzicht auf die feste Einkünfte- und Bezügegrenze von 8.004 € beim Kindergeld durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 führt ab 2012 zu einer erheblichen Erleichterung für Eltern volljähriger Kinder. Doch noch ist es nicht soweit. Der BFH wird sich noch über Jahre mit der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge befassen müssen. Wir nehmen die geplante Neuerung ab 2012 zum Anlass, Sie über neu anhängige BFH-Verfahren zum Kindergeld-Grenzbetrag zu informieren.

Track 21 | Freiwillig geleistete Beiträge für die private Altersvorsorge

Was denken Sie: Zu welcher Vorschrift sind die meisten Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig? Nun, die Antwort dürfte Sie nicht überraschen. Es ist § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG. Die Streitigkeiten rund um die Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder belegen seit Jahren einen Spitzenplatz in der Hitliste der schwebenden Steuerprozesse. Erfreulicherweise ist damit aber bald Schluss. Die Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder soll ab 2012 entfallen. Dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 sei Dank. Bis die letzten Streitfragen zum Kindergeld-Grenzbetrag vom Bundesfinanzhof entschieden sind, werden aber no...