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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 13 | Umsatzsteuer: Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UStG

Der BFH hat seine Rechtsprechung zu § 14c Abs. 2 UStG geändert und entschieden, dass der unberechtigte Ausweis von Umsatzsteuer in einer Rechnung auch dann zur Umsatzsteuerschuld des Rechnungsausstellers führen kann, wenn die Rechnung nicht alle gesetzlich vorgegebenen Angaben enthält.

Auf eine Änderung der BFH-Rechtsprechung zur Umsatzsteuer möchten wir Sie jetzt aufmerksam machen. Es geht um den unberechtigten Steuerausweis nach § 14c UStG.

In Absatz 2 der Vorschrift heißt es: Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er dazu nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag.

Der zuständige V. Senat des BFH hat aktuell unter dem Vorsitz von Dr. Suse Martin entschieden: Der unberechtigte Ausweis von Umsatzsteuer kann auch dann zur Umsatzsteuerschuld des Ausstellers einer Rechnung führen, wenn diese nicht alle gesetzlich vorgegebenen Angaben enthält. Das ist eine deutliche Verschärfung. Bislang hatte der BFH die Auffassung vertreten: Die Steuer wird nur dann geschuldet, wenn eine Rechnung alle Merkmale aufweist, die für den Vorsteuerabzug erforderlich sind.

Im Streitfall hatte der Kläger in einer Rechnung die Umsatzsteuer gesondert aus...