Kindergeldberechtigung einer Ortskraft bei einer deutschen Botschaft außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Leitsatz
Ist ein Elternteil als deutscher Staatsangehöriger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Auftenthalt in Deutschland bei der Deutschen
Botschaft im Ausland außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums angestellt (hier: in der Dominikanischen Republik), ist er
gem. § 1 Abs. 2 EStG als im Inland unbeschränkt steuerpflichtig anzusehen. Seine Kindergeldberechtigung besteht dann gem.
§ 63 Abs. 1 Satz 3, 2. Halbsatz EStG.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1984 Nr. 22 GStB 2011 S. 411 Nr. 12 CAAAD-85741
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