BFH - IX R 10/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 3 Nr
9,
EStG § 24 Nr 1,
EStG § 34 Abs 2 Nr
2,
EStG § 15 Abs
2,
EStG § 22 Nr
3
Rechtsfrage
1. Abfindungsfreibetrag für beherrschenden geschäftsführenden Gesellschafter - Auflösungsinitiative seitens der GmbH, wenn im Zeitpunkt der Aufhebungsvereinbarung des Dienstverhältnisses der Kläger noch über 50% der GmbH-Anteile verfügte? 2. Gewerblicher Grundstückshandel - Qualifizierung von vergeblich vorweggenommenen Betriebsausgaben, obwohl der Kläger nur ein einziges bebautes Grundstück gekauft und dann - bedingt durch Vornahme des Gebäudeabbruchs und Rodung - unbebaut weiter veräußert hat? 3. Entgeltliche Übertragung des auf den Kläger persönlich lautenden Mietvertrages / bzw. Optionsrechts auf Verlängerung - Erfolgte die Zahlung nicht für das Optionsrecht, sondern als Teil des Kaufpreises für die GmbH-Anteile, da der Kläger ihm persönlich zustehende Rechte an einen Nachmieter, hier die Erwerberin der GmbH-Anteile, nur in einem dreiseitigen Vertrag (Mieter-Nachmieter-Vermieter) hätte abtreten können?
Abfindung; Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer; Gewerblicher Grundstückshandel; Optionsrecht
Fundstelle(n):
JAAAD-85717