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FG Köln Urteil v. - 10 K 713/10 EFG 2011 S. 1435 Nr. 16

Gesetze: EStG § 32 Abs 1 Nr 2, EStG § 63 Abs 1 Nr 1

Kindergeldberechtigung für ein Pflegekind entfällt nach Auszug des Kindes aus der elterlichen Wohnung

Leitsatz

Als Kinder werden nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG auch Pflegekinder berücksichtigt, wenn das famlienähnliche, auf längere Dauer berechnete Band noch fortbesteht. Dies ist zu verneinen, wenn das volljährige Pflegekind eine eigene Wohnung bezieht und dafür selbst Wohngeld bezieht.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1435 Nr. 16
DAAAD-85690

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