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Aktuelles zur Abgeltungsteuer
Schneller, einfacher und gerechter sollte es mit der Abgeltungsteuer werden. Mit diesem Satz beginnt eine Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler v. . In dieser informiert der Verband über zwei anhängige Verfahren vor dem FG Niedersachsen. Es geht dabei um die steuerliche Behandlung von Darlehenszinsen bei Darlehen an nahe Angehörige bzw. an eine GmbH.
(1) In dem Verfahren 15 K 417/10 hatten die Eltern ihrem Sohn und den Enkelkindern ein Darlehen für die Anschaffung einer fremdvermieteten Immobilie gewährt. Der Darlehensvertrag war schriftlich abgeschlossen worden und beinhaltete eine fremdübliche Verzinsung. Die Eltern wollten die Zinseinnahmen mit dem pauschalen Abgeltungsteuersatz versteuern. Das Finanzamt wandte stattdessen den (höheren) persönlichen Steuersatz an.
(2) In dem zweiten Verfahren mit dem Aktenzeichen 14 K 335/10 hatte ein Allein-Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen gewährt. Auch in diesem Fall verweigerte die Finanzverwaltung die Versteuerung der Zinseinnahmen mit dem Abgeltungsteuersatz.
Daneben werden sich die Finanzgerichte mit zwei weiteren Themen auseinandersetzen müssen. Es geht dabei um die Besteuerung von Stückzinsen...