Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialversicherungsrecht | Zuschuss zur Krankenversicherung für Rentenbezieher
Für die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Rentner trägt die Rentenversicherung einen Beitragsteil. Ebenso erhalten nach Maßgabe des § 106 Abs. 1 Satz 1 SGB VI sowohl freiwillig Versicherte als auch privat versicherte Rentner einen Beitragszuschuss zusätzlich zu ihrer Rente. Aus dieser Regelung resultiert kein genereller Anspruch von Rentenbeziehern in der gesetzlichen Rentenversicherung auf einen Zuschuss unabhängig davon, ob er Aufwendungen für seine Absicherung im Krankheitsfall zu tragen hat oder nicht. Lässt sich der Rentenbezieher gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V von der Versicherungspflicht befreien, so dass er mit Beginn des Bezugs der Altersrente keine eigenen Beiträge zur Krankenversicherung mehr leisten muss, weil seine Absicherung über die Versicherung seines Ehegatten gewährleistet ist, ist kein Zuschuss...