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Amtshaftung | Kein Schadensersatz der Gemeinde bei falscher Gewerbesteuererhebung
Einer Gemeinde steht gegen das Land für Fehler des Finanzamts bei der Gewerbesteuererhebung kein Schadensersatzanspruch zu. Dieser Anspruch lässt sich nicht aus dem Rechtsinstitut der Folgenbeseitigung ableiten. Steuerrechtliche Vorschriften verleihen der Gemeinde gegenüber dem Finanzamt keinen Anspruch auf Erlass eines Gewerbesteuermessbescheids, weshalb auch ein Ersatzanspruch in Geld ausscheidet. Damit wird das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen (Art. 28 Abs. 2 GG) nicht verletzt, denn auf eine bestimmte oder maximale Höhe der Gewerbesteuererträge besteht kein Anspruch. Im Streitfall musste die Gemeinde einen Gewerbesteuerbescheid über rund 350.000 € aufheben, weil das zuständige Finanzamt – auf Anregung des FG – den Bescheid wegen eines Adressierungsfehlers für nichtig erklärt hatte.