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Einkommensteuer | Mindeststeuersatz für in den USA ansässige beschränkt Steuerpflichtige
Nach dem darf ein in den USA ansässiger und in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtiger amerikanischer Staatsbürger, der in Deutschland Einkünfte aus selbständiger Arbeit bezieht, mit diesen Einkünften dem in § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG 2002 bestimmten Mindeststeuersatz unterworfen werden.
Der Kläger ist amerikanischer Rechtsanwalt und Partner einer amerikanischen Sozietät, die im Streitjahr 2004 in Deutschland eine Niederlassung unterhielt. Das Finanzamt besteuerte die deutschen Einkünften mit 25 %. Der BFH hat entschieden, dass dies weder gegen Art. 24 DBA USA 1989 noch gegen Art. XI des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika verstößt.