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Übersicht über die wichtigsten Ansatz- und Bewertungsregeln nach Handels- und Steuerrecht bei Gewerbetreibenden
Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten von nach Handelsrecht und nach Steuerrecht aufzustellenden Bilanzen. Die Gemeinsamkeiten überwiegen, so dass in vielen Fällen die Handelsbilanz gleichzeitig die Bilanz ist, die der Besteuerung zugrunde zu legen ist. Wenn Unterschiede zum Tragen kommen, ist die Aufstellung einer (abweichenden) Steuerbilanz erforderlich. Das Ergebnis der laufenden Buchführung und der Abschlussbuchungen ist zunächst die Handelsbilanz. Im Falle anderweitiger steuerrechtlicher Regelungen sind ausgehend vom handelsrechtlichen Abschluss Anpassungsbuchungen in Form von Stornierungen (Generalumkehr) mit anschließender Buchung der steuerlichen Werte oder lediglich Buchungen von Differenzen vorzunehmen. Eine weitere Methode ist die Einrichtung besonderer, zusätzlicher steuerlicher Buchungskreise.
Allgemeines zur Rechtslage
Für den Ansatz von Vermögensgegenständen in der Handelsbilanz ergeben sich die wichtigsten Regeln aus den §§ 246 bis 251 HGB. Die Bewertung der anzusetzenden Vermögensgegenstände ergibt sich aus den §§ 252 bis 256 HGB. Grundgedanke bei der Bewertung ist die Ausprägung des V...