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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 1 K 1787/2009

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1, § 4 Abs. 2 FGO § 96 Abs. 1 Satz 2

Passivierung in Höhe des Pfändungsbetrags allein wegen des Empfangs einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung unzulässig

Leitsatz

Allein der Empfang einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung berechtigt den Drittschuldner nicht zur Einbuchung eines Passivpostens (hier: Rückstellung bzw. Verbindlichkeit) in Höhe des Pfändungsbetrags.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAD-85469

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