Abgabenordnung: Sicherungsabtretung eines Steuererstattungsanspruchs und Rückforderungsanspruch des Finanzamtes nach geänderter
Steuerfestsetzung
Leitsatz
1. Die Zession von Steuererstattungsansprüchen bewirkt nicht, dass der Zessionar an einem Verfahren betr. die Änderungsfestsetzung
des abgetretenen Anspruchs zu beteiligen ist. Dem Zessionar braucht daher ein geänderter Steuerbescheid nicht bekanntgegeben
zu werden.
2. Auch im Falle der Sicherungsabtretung eines Steuererstattungs- oder Vergütungsanspruches und Auszahlung des Erstattungs-
bzw. Vergütungsbetrages an den Abtretungsempfänger (Zessionar) ist regelmäßig der Zessionar Leistungsempfänger.
3. Die Zahlungsverjährung von Rückforderungsansprüchen, die sich nach geänderter Steuerfestsetzung ergeben, bestimmt sich
nach § 229 Abs. 1 S. 1 AO i. V. m. § 220 Abs. 2 S. 2 AO.
4. Die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs sowohl gegenüber dem Zedenten als auch gegenüber dem Zessionar ist regelmäßig
ermessensfehlerfrei.
Fundstelle(n): HAAAD-85453
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.