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FG Köln Urteil v. - 2 K 2278/08 EFG 2011 S. 1428 Nr. 16

Gesetze: EStG § 50d Abs 1 S 3, DBA-Österreich Art 17 Abs 1 S 1, DBA-Österreich Art 17 Abs 1 S 3, DBA-Österreich Art 17 Abs 2, EStG § 50d Abs 1 S 2

Steuerabzug gem. § 50a EStG:

Sportliche Darbietung i.S. des Art. 17 Abs. 1 DBA-Österreich

Leitsatz

Die Tätigkeit des Veranstalters einer sportlichen Darbietung wird von der Regelung des Art. 17 Abs. 1 Satz 3 DBA-Österreich erfasst, weshalb dem Quellenstaat das Besteuerungsrecht zusteht. Dieses gilt unabhängig vom Ansässigkeitsstaat des Künstlers oder Sportlers.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1428 Nr. 16
EStB 2011 S. 416 Nr. 11
IWB-Kurznachricht Nr. 19/2011 S. 707
SAAAD-85445

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