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FG Münster Urteil v. - 14 K 920/08 G EFG 2011 S. 1394 Nr. 16

Gesetze: AO § 173 Abs 1 Nr 2

Verfahren:

Grobes Verschulden des steuerlichen Beraters bei Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

Leitsatz

Einem steuerlich beratenen Steuerpflichtigen ist grob schuldhaftes Verhaltes des steuerlichen Beraters am nachträglichen Bekanntwerden steuermindernder Tatsachen zuzurechen, wenn der Berater einen Steuerbescheid bestandskräftig werden lässt und erst anschließend Beweismittel vorlegt, die zu einer niedrigeren Steuer führen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1394 Nr. 16
RAAAD-85415

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