Häusliches Arbeitszimmer einer Außendienstmitarbeiterin – Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
Leitsatz
Der qualitative Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit einer nichtselbständig für einen Pumpenhersteller tätigen Diplom-Bauingenieurin,
die als Außendienstmitarbeiterin und Betreuerin eines Verkaufsgebiets zwar auch Beratungsgespräche bei den Kunden vor Ort
durchführt, aber zwei Drittel der Arbeitszeit der am häuslichen Arbeitsplatz ausgeübten ingenieurmäßigen Projektplanung und
der Begleitung von Ausschreibungen widmet, liegt im häuslichen Arbeitszimmer.
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1413 Nr. 16 XAAAD-85413
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