Fallsammlung Einkommensteuer
14. Aufl. 2011
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Abschnitt 7: Familienleistungsausgleich, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§§ 24b, 31, 32, 62 – 78 EStG)
Vorbemerkungen
Einem Elternteil steht gem. § 32 Abs. 6 EStG für jedes zu berücksichtigende Kind ein Freibetrag
für das sächliche Existenzminimum i. H. v. 2 184 € (Kinderfreibetrag) und
für den üblicherweise anfallenden Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf i. H. v. 1 320 € (Betreuungsfreibetrag) im Kalenderjahr zu.
Das Kindergeld beträgt monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 184 €, für dritte Kinder 190 € und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 € (§ 66 Abs. 1 EStG).
Die steuerliche Freistellung erfolgt nach § 31 Satz 1 EStG durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch Kindergeld. Die Eltern werden im laufenden Kalenderjahr durch die monatliche Zahlung von Kindergeld entlastet. Nach Ablauf des Kalenderjahrs erfolgt die Vergleichsberechnung von Amts wegen.
Fall 77 – Die Freistellung des Existenzminimums
Sachverhalt:
Die Steuererklärung 2010 der Eheleute A und B weist ein Einkommen i. S. des § 2 Abs. 4 EStG von 70 000 € aus. A und B werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und sind Eltern eines minderjährigen Kindes.
Wie a) mit dem Unterschied, dass das Einkommen...