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BFH 30.03.2011 I B 178/10, StuB 12/2011 S. 478

Einkommensteuer | Proben und Auftritte beschränkt steuerpflichtiger ausländischer Artisten als einheitliche Leistung beim Steuerabzugsverfahren

Werden ausländische Artisten (Kraftakrobaten, Jongleure, etc.) als Einzelpersonen und als Gruppen für verschiedene Veranstaltungen im Inland engagiert und nach Probentagen und nach Auftrittstagen bezahlt, so ist für die Bemessung der Abzugsteuer nach § 50a Abs. 4 EStG 2002 gleichwohl von einer Vergütung für eine einheitliche Leistung auszugehen; die Leistungen der Artisten und damit auch die Vergütung können nicht in die einzelnen Bestandteile „Proben” und „Auftritte” aufgeteilt werden (Bezug: § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 5 EStG 2002).

Praxishinweise

Der Veranstalter, der seine Einnahmen in Gestalt der Eintrittsgelder des Publikums erzielt, bezahlt die auftretenden Künstler für ihre künstlerische Darbietung, wobei diesem Begriff der Auftritt vor einem Publikum immanent ist. Eine eventuell...