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IWB Nr. 12 vom Seite 428

BFH Urteil zum Mindeststeuersatz für in den USA ansässige Steuerpflichtige

[i]BFH-Urteil unter NWB VAAAD-85256 Ein in den USA ansässiger und in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtiger amerikanischer Staatsbürger, der in Deutschland Einkünfte aus selbständiger Arbeit bezieht, darf mit diesen Einkünften dem in § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG 2002 bestimmten Mindeststeuersatz unterworfen werden (; veröffentlicht am ).

Nach § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG in der für das Streitjahr (2004) geltenden Fassung beträgt die Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen, die veranlagt werden, mindestens 25 % des Einkommens.

Der Kläger ist Staatsbürger der USA und selbständig tätiger Rechtsanwalt. Er ist Partner einer Anwaltssozietät, die im Streitjahr eine Niederlassung in Deutschland unterhielt. Einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte der Kläger im Streitjahr nicht. Das Finanzamt setzte gegenüber dem Kläger Einkommensteuer fest. Diese Festsetzung beruht auf der Anwendung des Mindeststeuersatzes von 25 %.

Der BFH führt u. a. aus, dass Art. 24 Abs. 1 Satz 1 DBA USA 1989 a. F. eine unterschiedliche Besteuerung eines in den USA ansässigen Freiberuflers im Vergleich mit Freiberuflern, die in einem anderen Staat der EU ansässig sind, unter ansonsten gleichen Verhältnissen nicht ausschließt. Ebenso verstößt die Besteuerung des Klägers nic...