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Drohverlust vs. Wertminderung
I. Der nicht realisierte Verlust
Die bilanzielle Berücksichtigung eines in einem belastenden Vertrag (onerous contract) enthaltenen Verlustes einerseits und der Wertminderung eines Vermögensgegenstands (impairment) andererseits beruhen auf der gleichen konzeptionellen Grundlage sowohl nach HGB als auch nach IFRS: Verluste und Wertminderungen müssen unter bestimmten Einschränkungen im Abschluss berücksichtigt werden, obwohl die Realisation noch aussteht. Beide bilanzsystematischen Vorgaben stehen seit jeher im Kreuzfeuer:
Häufig sind sie unerwünscht; das gilt insbesondere für außerplanmäßige Abschreibungen im Finanzanlagebereich. Dann behilft man sich nach HGB mit dem schon immer bestehenden Abschreibungsvorbehalt der Dauerhaftigkeit einer Wertminderung, die man bei Bedarf meistens verneinen kann. Die am Stichtag bestehende Wertminderung (= Verlust) wird in der Hoffnung auf eine bessere Zukunft nicht bilanziell erfasst.
Steuerbilanziell stellt sich die Situation seit BilMoG zumindest nach der herrschenden Meinung und der Auffassung der Finanzverwaltung auf einmal ganz anders dar: Zuvor wurde um eine Teilwertabschreibu...