StuB Nr. 12 vom Seite 3

Entwurf eines Umwandlungssteuererlasses

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

Das BMF hat am den 177 Seiten umfassenden Entwurf zum UmwSt-Erlass 2011 auf seiner Internetseite veröffentlicht. Der UmwSt-Erlass 2011 wird flankiert durch den ebenfalls veröffentlichten Entwurf eines zu Zweifelsfragen zur Überführung und Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG. Die Anweisungen im UmwSt-Erlass sollen für alle noch nicht bestandskräftigen Umwandlungsfälle gelten, auf die das UmwStG 2006 Anwendung findet. Die vorliegenden Entwürfe dienen der Verbandsanhörung und sollen nach einer endgültigen Abstimmung in der zweiten Jahreshälfte 2011 im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden. Im Beitrag von Ott ab S. 471 werden einige ausgewählte Aspekte aus der Vielzahl der im UmwSt-Erlass 2011 angesprochenen Problemkreise diskutiert.

Mitunternehmeranteile bei Einbringungen von Sachgesamtheiten

Der Entwurf des UmwSt-Erlasses sieht bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in eine Kapitalgesellschaft (§ 20 UmwStG) bzw. in eine Personengesellschaft (§ 24 UmwStG) eine für die Praxis bedeutsame Änderung vor. Sofern zu einem einzubringenden Betrieb bzw. Teilbetrieb ein Mitunternehmeranteil gehört, dem wesentliche Betriebsgrundlagen des Betriebs zuzurechnen sind, muss auch der Mitunternehmeranteil nach Auffassung der Finanzverwaltung mit in die neue Gesellschaft eingebracht werden, um die Voraussetzungen des § 20 UmwStG bzw. des § 24 UmwStG zu erfüllen. Denkbar ist sogar, dass nach dieser Auffassung ein Mitunternehmeranteil als wesentliche Betriebsgrundlage eines anderen Mitunternehmeranteils angesehen werden könnte. Nach der bisherigen Verwaltungsauffassung stand ein Verbleiben des Mitunternehmeranteils beim Einbringenden der Anwendung des § 20 UmwStG bzw. § 24 UmwStG nicht entgegen. Im Beitrag von Middendorf/Strothenke ab S. 464 werden die praktischen Konsequenzen der geänderten Auffassung dargestellt und kritisch erörtert.

Anhangangaben nach HGB und IFRS im Vergleich

Der Anhang spielt sowohl im HGB- als auch im IFRS-Regelwerk eine zentrale Rolle. Er kann als wichtigster Bestandteil der qualitativen (verbalen) Berichterstattung betrachtet werden und nimmt eine Schlüsselposition im Rahmen der Bilanzanalyse ein. Auf der Grundlage einer empirischen Analyse untersuchen Küting/Strauß ab S. 439 die Frage, ob sich der Anhang nach HGB und IFRS durch den Umfang (Detaillierungsgrad) und den Schwierigkeitsgrad (die Komplexität) der qualitativen Informationsvermittlung unterscheidet und welche Implikationen sich hieraus hinsichtlich der Entscheidungsnützlichkeit für den Abschlussadressaten ergeben.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 12/2011 Seite 3
NWB YAAAD-85323