- festzustellen, dass Irland gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 96, 98 (in Verbindung mit Anhang III) und 110 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen hat, indem es einen Mehrwertsteuersatz von 4,8 % auf Lieferungen von Windhunden und Pferden, die nicht üblicherweise für die Zubereitung von Nahrungsmittel und Futtermittel verwendet werden, auf die Miete von Pferden und bestimmte Besamungsdienstleistungen anwendet;
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