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Berufsrecht | Widerruf der Bestellung wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherung
Ein Verstoß gegen die Verpflichtung, eine angemessene Haftpflichtversicherung zu unterhalten (§ 67 StBerG), stellt eine schwerwiegende Berufspflichtverletzung dar. Sie hat zwingend den Widerruf der Bestellung als Steuerberater durch die Steuerberaterkammer zur Folge (§ 46 Abs. 2 Nr. 3 StBerG). Im Streitfall wurde auch die sofortige Vollziehung des Widerrufs angeordnet, nachdem die Steuerberaterin bis zur mündlichen Verhandlung keine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen hatte und zudem in Vermögensverfall geraten war.