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Gewerbesteuer | Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag
Nach den Vorschriften des EStG bemessene AfA für Wirtschaftsgüter ist nach dem in voller Höhe bei der Ermittlung des Gewerbeertrags gem. § 7 GewStG zu berücksichtigen, wenn der Zeitpunkt des Beginns der AfA mit dem Zeitpunkt des Beginns des Gewerbebetriebs zusammenfällt.