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NWB 25/2011 S. 2106

Einkommensteuer | Musterfall: Abzug von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben

[i]Liess, NWB 23/2011 S. 1978In dem Musterfall „Abzug von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben” in NWB 23/2011 S. 1978 ist das Beispiel 3 auf S. 1982 f. fehlerhaft. Das Ergebnis, dass 10.034 € steuerlich als Altersvorsorgeaufwand begünstigt werden, stimmt zwar; doch davon wirkt sich der Betrag von 6.657 € in Höhe des Arbeitgeberanteils zur Rentenversicherung bereits durch die Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 62 EStG steuerlich aus, so dass als weiterer Sonderausgabenabzug nur der Betrag von 3.467 € verbleibt. Ferner muss es im Hinweis auf S. 1983 heißen: „Die Kürzung um einen fiktiven Gesamt-Rentenversicherungsbeitrag ist im Übrigen einheitlich für alle Bundesländer auf die Beitragsbemessungsgrenze Ost begrenzt, beläuft sich also maximal auf 11.104 € (19,9 % von 55.800 €;