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Steuervereinfachungsgesetz 2011 – noch zahlreiche Änderungen
Der Bundestag hat am in 2./3. Lesung das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. Zuvor wurden auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch zahlreiche Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen (vgl. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. , BT-Drucks. 17/6105), u. a.:
[i]AbgeltungsteuerWegfall der Einbeziehung abgeltend besteuerter Kapitaleinkünfte bei der Berechnung der zumutbaren Belastung sowie des Höchstbetrags für den Spendenabzug (s. hierzu schon Hechtner, NWB 21/2011 S. 1769).
[i]BeitragsrückerstattungenVerrechnung von Beitragsrückerstattungen und/oder steuerfreien Zuschüssen zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungsbeiträgen mit gleichartigen Aufwendungen und Hinzurechnung eines ggf. verbleibenden Erstattungsüberhangs zum Gesamtbetrag der Einkünfte.
[i]EhegattenbesteuerungVerzicht auf die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Tarifminderungsregelung in der Ehegattenbesteuerung zugunsten eines Wahlrechts zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung für Ehegatten, mit dem Ziel, Schlechterstellungen im Vergleich zu zwei unverheirateten Personen auszuschließen.
[i]EhegatteneinzelveranlagungZurechnung von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastunge...