Keine Eigenheimzulage für Zweitwohnung auf Mallorca
Leitsatz
1) Für eine nicht im Inland belegene Zweitwohnung von im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen wird keine Eigenheimzulage
gewährt.
2) Die EuGH-Rechtsprechung, die Staatsbediensteten mit Wohnsitz im Ausland und Grenzpendlern, deren Einkünfte zu mindestens
90% der deutschen Einkommensteuer unterliegen, die Eigenheimzulage für Wohnungen im Inland zugesprochen hat (, BStBl. II 2008, 326), findet keine Anwendung, da das Ziel einer Entlastung des inländischen deutschen Wohnungsmarkts
nicht erreicht werden kann.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1762 Nr. 20 GAAAD-85222
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