Feststellung der Höhe des verbleibenden Verlustvortrags für Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Berücksichtigung des Veräußerungsverlustes
aus dem Verkauf von Aktien in voller Höhe oder nur zur Hälfte (§ 3c Abs. 2 EStG) bei symbolischem Kaufpreis
Leitsatz
§ 3c Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG ist im Rahmen verfassungskonformer Auslegung bei Aufgabe- und Veräußerungsverlusten nicht
anwendbar, wenn der steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelten Einnahmen erzielt hat (symbolischer, real
nicht geflossener Kaufpreis).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2011 S. 580 Nr. 16 EFG 2011 S. 1980 Nr. 22 WAAAD-85221
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