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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 5 K 323/2007 EFG 2011 S. 1980 Nr. 22

Gesetze: EStG § 3c Abs. 2, EStG § 17

Feststellung der Höhe des verbleibenden Verlustvortrags für Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Berücksichtigung des Veräußerungsverlustes aus dem Verkauf von Aktien in voller Höhe oder nur zur Hälfte (§ 3c Abs. 2 EStG) bei symbolischem Kaufpreis

Leitsatz

§ 3c Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG ist im Rahmen verfassungskonformer Auslegung bei Aufgabe- und Veräußerungsverlusten nicht anwendbar, wenn der steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelten Einnahmen erzielt hat (symbolischer, real nicht geflossener Kaufpreis).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
DStZ 2011 S. 580 Nr. 16
EFG 2011 S. 1980 Nr. 22
WAAAD-85221

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